Die Anrechnung von ausländischen Quellensteuern (DA-1 Antrag) und die Rückerstattung des Steuerrückbehalts USA (R-US 164-Antrag) ist im Kanton Bern mit TaxMe-Online sehr einfach gelöst und wird hier beschrieben.
Wenn Erträge mit amerikanischen Vermögenswerten gemacht wurde (z.B. durch Dividenden von US Aktien) und diese Erträge um den zusätzlichen Steuerrückbehalt USA gekürzt wurden, dann kann dies über die Steuererklärung mit dem Formular R-US 164 zurückverlangt werden. Das Gleiche gilt für ausländische Dividenden oder Zinsen, bei welchen die ausländische Quellensteuer abgezogen wurde - dies kann mit dem Formular DA-1 zurückverlangt werden. Wichtig dabei zu wissen ist, dass die ausländische Quellensteuer nur zurückverlangt werden kann, wenn das Total der nicht rückforderbaren ausländischen Steuern den Betrag von CHF 100 übersteigt.
Im TaxMe-Online vom Kanton Bern werden die Aktien ohne rückforderbare Steuern (z.B. Schweizer Aktien) unter "Vermögenswerte / Wertschriften -> Aktien / Anlagefonds" aufgeführt. Für Vermögenswerte, deren Ertrag um die ausländische Quellensteuer oder durch den zusätzlichen Steuerrückbehalt USA gekürzt wurde, werden unter "Vermögenswerte / Wertschriften -> DA-1 / R-US 164" aufgeführt. Wichtig dabei ist, dass die Aktien nur an einem der beiden Orte aufgeführt werden und nicht doppelt.
Nachfolgend das Beispiel von der US-Aktie von Pfizer, bei welcher mir von der Dividende sowohl 15% Quellensteuer wie auch 15% zusätzlicher Steuerrückbehalt USA abgezogen wurde, wie dies bei der letzten Dividendenausschüttung im Dezember 2024 auf dem Swissquote Auszug schön aufgeführt ist.
Wenn die Aktien nun im TaxMe-Online unter "Vermögenswerte / Wertschriften -> DA-1 / R-US 164" eingetragen werden, dann wird automatisch die anrechenbare Quellensteuer und der zusätzliche Steuerrückbehalt USA berechnet, welcher rückerstattet wird.
Wenn dies für alle Vermögenswerte gemacht wird, dann wird unten neben dem Steuerwert und dem Bruttoertrag auch die anrechenbaren ausländischen Quellensteuern (mit dem Hinweis dass der Betrag über 100 CHF sein muss) und der zusätzliche Steuerrückbehalt USA aufgeführt. Jetzt müssen nur noch die Belege hochgeladen werden und ein paar Angaben bzw. Fragen beantwortet werden - mehr wird nicht mehr benötigt.
Nach der Steuerveranlagungsverfügung werden von der Steuerverwaltung zwei Briefe verschickt:
- Anrechnung ausländischer Quellensteuer: Entscheid
- Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA: Entscheid
Wenn keine Einsprache gemacht wird, dann wird der Betrag nach Ablauf der gesetzlichen Einsprachefrist dem aufgeführten Konto überwiesen.
Mit dem neuen eSteuerauszug von Swissquote wird alle nochmals einfacher, da die ausländischen Vermögenswerte automatisch im TaxMe-Online am richtigen Ort aufgeführt werden. Somit braucht man nicht mehr alle Dividenden einzeln zusammenzurechnen und aufzuführen.