Vielleicht hast du versehentlich zu viel in die Säule 3a einbezahlt oder als Selbstständigerwerbender übersteigen die Einzahlungen die 20% des Nettolohns oder des Reingewinns. Hier beschreibe ich kurz was dann passiert.
Bei den vielen Möglichkeiten der Säule 3a Lösungen (frankly, VIAC, TrueWealth, etc.) kann es schon mal vorkommen, dass versehentlich zu viel einbezahlt wird. Der zulässige Maximalbetrag liegt bei CHF 7'056.- für Angestellte mit Pensionskasse oder 20% des Nettolohns oder des Reingewinns für Selbstständigerwerbende, jedoch maximal CHF 35'280.- (auf das Jahr 2024 bezogen). Vor allem als Selbstständigerwerbender weiss man oftmals durchs Jahr noch nicht wie hoch der Nettolohn oder der Reingewinn des Jahres sein wird, weshalb die 20% eventuell überschritten werden.
In diesem Fall kommt nach der Überprüfung der Steuererklärung von der Steuerverwaltung ein Brief mit dem Betreff "Rückzahlung zu hoher Beiträge an Säule 3a". Darin wird aufgelistet, wie hoch der Betrag ist, welcher zuviel einbezahlt wurde. Zusätzlich steht folgender Text:
Die zuviel einbezahlten Beiträge durften wir steuerlich nicht zum Abzug zulassen. Die entsprechende Veranlagungsverfügung ist inzwischen rechtskräftig. Daher bitten wir Sie, das vorliegende Schreiben Ihrer Vorsorgeeinrichtung vorzulegen und die Rückerstattung der zu viel einbezahlten Beiträge zu verlangen.
In meinem Fall musst ich den Betrag bei frankly zurückverlangen. Dies ging dabei ganz einfach in der App über das Profil -> Säule 3a -> Guthaben beziehen -> Rückforderung eines zu viel einbezahlten Betrags. Es musste nur dieses PDF ausgefüllt werden und zusammen mit dem Brief der Steuerverwaltung zurückgeschickt werden. Im PDF kann angegeben werden, ob der Betrag auf ein Konto überwiesen werden soll oder ob es gleich für das laufende Jahr als Säule 3a Betrag wieder bei frankly eingebucht werden soll. Bei mir wurde das Geld innerhalb einigen Tagen problemlos auf mein Konto zurücküberwiesen. Es ist also kein Problem sollte mal der Maximalbetrag der Säule 3a überschritten werden. Ich persönlich schaue jedes Jahr, dass ich den Maximalbetrag einzahle, um auch vom Steuervorteil zu profitieren.